Unsere Leistungen |
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Schadensgutachten Wir erstellen Schadengutachten nach Verkehrsunfällen. Diese Gutachten dienen zur Schadenregulierung durch die Versicherung des Verursachers. Unsere Honorare berechnen wir nach der aktuellen BVSK-Honorartabelle. Kaskoschaden Gerne erstellen wir für Sie Schadengutachten nach einem Kaskofall. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Hierbei legen wir ebenfalls die Honorartabelle zugrunde. Lassen Sie sich doch vorher eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir gerne unser Honorar mit Ihrer Versicherung ab.
Unser Tipp: Gerade bei Kaskoschäden bis 1.500,-- € wird es von den Versicherern gerne gesehen, wenn lediglich ein
Kurzgutachten erstellt wird. Regel eine Kostenübernahmeerklärung
bekommen.
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Bei einer Schadenshöhe bis ca.
750 € werden in der Regel keine Gutachten erstellt. Um
seine Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. der Versicherung
geltend
machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenskalkulation
von einem
Sachverständigen Ihrer Wahl. Unser Tipp:
Ihr Vorteil:
Motorgutachten dienen zur Aufklärung von Motorschäden. Nach der Analyse
von Motorschäden sind Aussagen über die Schadensentstehung möglich. Dies
ist wichtig, wenn zu beurteilen ist, ob der Schaden am Motor durch
Materialermüdung, durch eine falsche Reparatur oder durch falsche
Bedienung entstanden ist. Des weiteren wird bei Motorschäden eine Ölprobe genommen und bei der Fa. OELCHECK GmbH analysiert, die das Öl unter anderem auch auf Verunreinigung durch Fremdstoffe (z.B. Biodiesel) untersucht.
Es können die Kosten für eine Motorreparatur ermittelt werden.
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Kfz-Sachverständigenbüro Günter Niedermaier
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