Technik


Der Airbag

 Wann muss ein Airbag bei einem Unfall auslösen?

 
Für die Beurteilung, ob ein Airbag beim Unfall hätte auslösen müssen, ist folgendes zu berücksichtigen:

Bis zu einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 25-30 km/h gegen ein starres Hindernis verhindert der Sicherheitsgurt im Regelfall den Kopfkontakt mit dem Lenkrad oder anderen Fahrzeug-Innenkonturen. Je nach Unfall-Konstellation sind allerdings Verletzungen wie ein Halswirbelschleudertrauma oder Brustkorbprellungen nicht auszuschließen.

Airbagsysteme sollen konstruktionsbedingt die Schutzwirkung eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes nur unterstützen, aber nicht ersetzen. Die Auslöseschwelle liegt deshalb oberhalb des genannten 25 - 30km/h Wandanpralls. Diese Airbag-Auslösungsphilosophie ist deshalb sinnvoll, da dieser auch gewisse Verletzungen (z. B. Schürfwunden oder leichte Brandverletzungen im Gesicht und an den Händen) bewirken kann. Bei schweren Unfällen wiegen diese Verletzungen jedoch gering angesichts der Schutzwirkung des Airbags.

 Der Airbag wird folglich nur dann gezündet, wenn er aufgrund des Anstoßes eine Schutzwirkung ausüben kann. Mit anderen Worten: Ein Fahrer- oder Beifahrerairbag wird nur bei schweren Frontalkollisionen, aber nicht bei typischen Seiten- bzw. Heckkollisionen oder reinen Überschlagsunfällen ausgelöst, ein Seitenairbag nur bei seitlichem Anstoß. Physikalisch betrachtet richtet sich die Airbagauslösung nicht nach der Aufprallgeschwindigkeit, sondern nach der Verzögerung, die bei der Kollision auf das eigene Fahrzeug wirkt. Die Größenordnung der Verzögerung wiederum hängt davon ab, ob der Unfallgegner eine sehr harte Kontur (z. B. Lkw oder Geländefahrzeug) aufweist, oder relativ nachgiebig ist (z. B. Pkw oder Abkommen in einen Graben). Ebenfalls entscheidend ist, ob das Fahrzeug im Bereich der Längsträger (harte Zonen) getroffen wird oder nur eine Kollision mit "Abgleiten" stattfindet. Hieraus ergibt sich: Die Schwere der Fahrzeugbeschädigung alleine kann kein Kriterium der Airbagauslösung sein.

 Nach einer Airbagauslösung werden normalerweise im Airbag-Steuergerät wichtige Informationen über eventuelle Fehler, Beschleunigungsverlauf und -stärke während der Kollision sowie auch der Zeitpunkt der Auslösung gespeichert. Diese Informationen können jedoch nur vom Fahrzeughersteller bzw. vom Hersteller des Steuergerätes ausgelesen werden. Unfälle, bei denen der Airbag nicht ausgelöst wurde und es dennoch zu Verletzungen durch einen massiven Lenkradkontakt kam, sollten unbedingt geklärt werden.

 

 

 


Kfz-Sachverständigenbüro Günter Niedermaier