merkantile Wertminderung


Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Haftpflichtschaden. JA
Sie lassen das Fahrzeug in Ihrer Werkstatt reparieren.
JA
Ab jetzt haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine merkantile Wertminderung
da kein Gutachten erstellt wurde, denn nur der Kfz-Sachverständige kann die merkantile Wertminderung berechnen.

Dieses Fahrzeug ist 50 Monate alt und wurde 68000km gefahren.

Der Lackschaden betrug ca. 800,-€ Netto.
Da es sich beim verkaufen des Fahrzeuges um einen offenbarungspflichtigen Schaden handelt, wurde eine
merkantile Wertminderung von
200,-€ berechnet,
die der Kunde von der gegnerischen Versicherung
auch ausbezahlt bekam.

Verschenken Sie kein Geld, sondern Fragen Sie erst uns, wir helfen Ihnen weiter.

 Handy: 0163-63 282 33

 


Kfz-Sachverständigenbüro Günter Niedermaier